Bei Holidu sind alle Gäste willkommen, auch Gäste, die auf ein Assistenztier angewiesen sind. Als Gastgeber dürfen Sie diese Gäste nicht benachteiligen und müssen sie genauso behandeln wie alle anderen Gäste.

Was ist ein Assistenztier?

Ein Assistenztier ist kein Haustier, sondern ein speziell ausgebildeter Begleiter, der Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützt. Am häufigsten handelt es sich um Hunde, zum Beispiel:

  • Blindenhunde für blinde oder sehbehinderte Menschen
  • Signalhunde für gehörlose oder schwerhörige Menschen
  • Anfallwarnhunde für Menschen mit Epilepsie
  • Assistenzhunde für weitere Beeinträchtigungen

Was bedeutet das für Gastgeber?

  • Keine Zusatzkosten: Assistenztiere gelten nicht als Haustiere. Tierzuschläge oder zusätzliche Reinigungsgebühren dürfen nicht berechnet werden.
  • Zugang: Das Assistenztier muss in allen Bereichen der Unterkunft erlaubt sein, die auch anderen Gästen offenstehen. Ihre Haustierregel gilt dafür nicht.
  • Rechtliche Grundlage: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, auch bei Ferienunterkünften. Als Mitglied der Europäischen Union gilt diese Regelung auch für Sie. Zur Startseite der UN-Behindertenrechtskonvention

Gesetzliche Regelungen in Europa

Die nationalen Vorschriften zu Assistenztieren unterscheiden sich je nach Land. Hier finden Sie die relevanten Gesetze:

Bei Fragen zur Anwendung dieser Regeln in Ihrem Markt wenden Sie sich gerne an Ihr lokales Holidu-Team. Wir helfen Ihnen, Ihre Ferienunterkunft so einladend und inklusiv wie möglich zu gestalten.

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