Die Kanarischen Inseln haben einen neuen rechtlichen Rahmen für Viviendas Vacacionales (VV), also Ferienunterkünfte, eingeführt. Ziel ist ein besseres Gleichgewicht zwischen Tourismus und dem Wohnbedarf der Einheimischen. Diese Übersicht fasst die sieben wichtigsten Punkte zusammen, die Gastgeber jetzt kennen sollten.
Welche Rolle spielen die Gemeinden (Ayuntamientos) künftig?
Die Gemeinden sollen künftig festlegen, in welchen Gebieten Ferienvermietungen erlaubt sind. So sollen Übertourismus in dicht besiedelten Zonen verhindert und ausreichend Wohnraum für Einheimische gesichert werden.
- Die Zonen sind noch nicht festgelegt.
- Informieren Sie sich regelmäßig bei Ihrer Gemeinde.
Wie werden neue Gebäude für Ferienvermietungen begrenzt?
Bei Neubauten gelten strengere Grenzen. Höchstens 10 % der neuen Gebäude dürfen für Ferienvermietungen genutzt werden. Ob dafür eine eigene Genehmigung nötig ist oder eine Mindestgebäudealter-Regel von 10 Jahren gilt, ist noch offen.
- Strengere Vorgaben gelten für sogenannte „Grüne Inseln“. Welche Inseln darunter fallen, ist noch nicht bestätigt.
Brauche ich eine vorherige Genehmigung?
Ja, neue Ferienunterkünfte benötigen künftig vor dem Betrieb eine Genehmigung des zuständigen Inselrats (Cabildo). Außerdem müssen sie die geplanten Kontrollen einhalten.
Dürfen Ferienvermietungen in geschützten Gebieten betrieben werden?
Nein, Immobilien in folgenden Gebieten sind für Ferienvermietungen künftig nicht mehr zulässig:
- Nationalparks
- Naturschutzgebiete
- Gebiete mit hohem Umweltwert
Bestehende Ferienvermietungen in diesen Gebieten sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Welche Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards gelten?
Ferienunterkünfte sollen künftig umweltfreundlicher und von besserer Qualität sein. Die Anforderungen werden derzeit noch festgelegt:
- Mindestfläche von 35 m²
- Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Details noch offen, unter Umständen aufwendige Umbauten)
- Die endgültige Liste der Standards steht noch zur Genehmigung aus.
Was gilt für bestehende Ferienvermietungen?
Bestehende Ferienvermietungen dürfen unbefristet weiterbetrieben werden. Die Lizenz ist jedoch an Sie als Person gebunden und nicht an die Immobilie. Bei einem Verkauf der Immobilie kann sie nicht übertragen werden.
- Für Immobilienverwalter gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren, bei Einhaltung der neuen Regeln bis zu 10 Jahre. Dieser Punkt wird noch diskutiert und kann sich ändern.
Welche Anforderungen gelten für neue Ferienvermietungen?
Wer eine neue Ferienunterkunft eröffnen möchte, sollte folgende voraussichtliche Anforderungen beachten:
- Mindestalter des Gebäudes von 10 Jahren (noch in Diskussion)
- Genehmigung durch die Gemeinde (Ayuntamiento)
- Einhaltung aller neuen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften
- Kein Standort in geschützten oder eingeschränkten Gebieten
Die Regeln befinden sich noch in der Umsetzung. Prüfen Sie daher regelmäßig die aktuellen Informationen Ihrer Gemeinde und des Inselrats, damit Ihre Unterkunft stets rechtskonform bleibt.
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